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Unterschied Ordnungswidrigkeit und Bußgeld

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Montag, 26 Februar 2018 / Veröffentlicht in Allgemein

Unterschied Ordnungswidrigkeit und Bußgeld

„Ich geb‘ Gas, ich will Spaß“, „Wer bremst, verliert.“ und kaum denkt man, dass man die Grünphase noch schafft, schaltet die Ampel auf gelb und dann auf rot. Viele schaffen es nicht mehr rechtzeitig bei gelb die die Kreuzung zu passieren und fahren bei rot über die Ampel. Hier stellt sich dann die Frage: „Bin ich jetzt ein Rebell oder Rambo?“. Oder genauer gesagt: „Habe ich jetzt eine Straftat begangen oder eine Ordnungswidrigkeit? Wer eine Ordnungswidrigkeit wie z.B. die Ampel bei rot überfährt, oder innerorts zu schnell fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird nach dem aktuellen Bußgeldkatalog belangt und zur Kasse gebeten. Dazu zählen auch etwa das Halten im Halteverbot oder das Parken im Parkverbot. Wer bei einer eigentlichen Ordnungswidrigkeit jedoch andere erheblich gefährdet, oder sogar einen Unfall baut, der begeht eine Straftat und mit härteren Konsequenzen, im schlimmsten Falle einer Freiheitsstrafe, bestraft.

Tags Bußgeldkatalog, Ordnungswidrigkeit, Straftat

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