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Kopfhörer beim Autofahren

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Montag, 26 Februar 2018 / Veröffentlicht in Allgemein

Kopfhörer beim Autofahren

Als wenn wir nicht schon den ganzen Tag genug von unseren Smartphones abgelenkt werden, klingelt das Ding dann auch noch während der Fahrt und man fühlt sich irgendwie auch genötigt ranzugehen, weil man denjenigen nicht verärgern möchte. Und wenn man dann nicht gerade ein Außendienstmitarbeiter ist, hat man wahrscheinlich in den wenigsten Fällen eine Freisprechanlage in seinem PKW. Die meisten von uns waren schon mal in dieser Situation. Aus dem Affekt heraus nimmt man dann doch das Handy während der Fahrt in die Hand, anstatt an der Seite anzuhalten. Aber wie sieht es eigentlich mit Kopfhörern beim Autofahren aus? Schließlich könnte man doch so beide Hände am Lenkrad behalten? Grundsätzlich ist der Gebrauch von Kopfhörern während der Fahrt nicht verboten, solange man damit nicht die Verkehrssicherheit gefährdet. Jedoch bewegt man sich hier auch in einer leichten Grauzone und sollte darauf verzichten. Durch das Tragen von Kopfhörern wird die Hörfähigkeit vermindert und man nimmt Geräusche im Verkehr schlechter wahr, wodurch wichtige Signale wie ein Martinshorn von Rettungswagen, Feuerwehr oder der Polizei nicht vollständig oder zu spät bemerkt werden können. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf das Gehör während der Fahrt nicht in zu hohem Maße beeinträchtigt werden. Wer einen Unfall baut und dabei Kopfhörer trug, der zieht vor Gericht oft den schwarzen Peter. Hier kann der Richter Ihnen die Schuld zuweisen, weil Sie wohlmöglich während der Fahrt durch das Tragen von Kopfhörern beeinträchtigt waren. Außerdem können dazu noch versicherungsrechtliche Konsequenzen auf Sie draufzukommen. Wer beim Tragen von Kopfhörern im Auto erwischt wird und dadurch sich und andere gefährdet, zahlt in jedem Falle laut aktuellem Bußgeldkatalog 10 Euro und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Also, lieber eine Freisprechanlage nachrüsten lassen oder rechts ranfahren.

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Wer während der Fahrt im Auto Musik hören oder Telefonate führen möchte, sollte dazu keinen Kopfhörer verwenden. Zwar ist dessen Benutzung im Gegensatz zur Handy-Nutzung beim Fahren nicht generell verboten.
Kopfhörer darf Verkehrssicherheit nicht gefährden

Aber laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf das Gehör des Fahrers nicht in einem Maße beeinträchtigt werden, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist, erklärt der Tüv Nord. Das Tragen eines Kopfhörers mindert die Hörfähigkeit.
Schuld an Unfall auf Kopfhörer zurückführbar
Es besteht daher die Gefahr, zum Beispiel einen nahenden Polizei- oder Rettungswagen nicht rechtzeitig wahrzunehmen. Kommt es zu einem Unfall und zur Klärung der Schuldfrage vor Gericht, könnte der Richter das Überhören der Martinshörner auf das Tragen des Kopfhörers zurückführen. Und dies könnte rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Bußgeld von zehn Euro möglich
Im Streitfall wird auf jeden Fall ein Bußgeld von zehn Euro fällig, denn das Tragen eines Kopfhörers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn durch die Beschallung der von der StVO verlangten Pflicht zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme nicht nachgekommen wurde.

Tags Bußgeldkatalog, Kopfhöhrer, Ordnungswidrigkeit, Rettungsgasse, Straßenverkehrsordnung, StVo, Verkehrssicherheit

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