
Was früher noch die Stulle oder die Kippe in der Hand waren, die uns einhändig fahren ließen, sind heute Smartphones am Steuer, was zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten zählt. Hier mal schnell eine WhatsApp gecheckt, dort eine SMS gesimst oder gleich ganz das Handy ans Ohr halten, um zu telefonieren. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Nutzung des Handys im Auto verboten, dazu zählen auch Anrufe wegdrücken, das Handy als Navigationssystem nutzen oder die Uhrzeit auf dem Handy checken. Wer sich doch erwischen lässt, muss ein Bußgeld von 100€ zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Doch was passiert im Falle einer überschrittenen Geschwindigkeit, während man gemütlich mit dem Handy am Ohr telefoniert und geblitzt wird? Zahlt der Betroffene dann doppelt? Laut dem Gesetzgeber gilt folgende Regelung:
Werden zur selben Zeit, am selben Ort, mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen, muss das höhere Bußgeld als Ganzes gezahlt werden und die zweite entfällt. Viele Erfahrungsberichte lassen aber von einer anderen Praxis sprechen. Bei einem Blitzerfoto mit Handy am Steuer wird die höhere Strafe komplett und die niedrige nur zur Hälfte gezahlt. Um folgenden Tatbestand besser nachvollziehen zu können, hier zwei Fallbeispiele:
1. Sie wurden innerorts mit 18 km/h zu schnell geblitzt, das Handy am Ohr. Folgendes Bußgeld würde sich daraus errechnen:
- Höheres Bußgeld: 100 Euro (Handy am Steuer)
- Niedrigeres Bußgeld: 30 Euro (Geschwindigkeitsüberschreitung)
- zu zahlendes Bußgeld: 115 Euro + Gebühren
- Nebenfolgen: Ein Punkt (Handy am Steuer)
2. Sie wurden außerorts mit 32 km/h zu schnell mit Handy in der Hand geblitzt. Folgendes Bußgeld würde sich daraus errechnen:
- Höheres Bußgeld: 160 Euro (Geschwindigkeitsüberschreitung)
- Niedrigeres Bußgeld: 100 Euro (Handy am Steuer)
- zu zahlendes Bußgeld: 210 Euro + Gebühren
- Nebenfolgen: 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Übrigens ist das Telefonieren auf dem Standstreifen ebenso rechtswidrig wie eine schnelle WhatsApp an der roten Ampel zu schreiben, auch wenn eine Start/Stopp Funktion im KFZ vorhanden ist. Nutzen sie also lieber die Freisprechfunktion oder fahren sie auf einen Parkplatz, wobei auch dann der Motor des KFZ ausgeschaltet sein muss.
Wenn Sie mit Handy in der Hand geblitzt worden sind und ihre Einspruchsfrist noch nicht vorbei ist, dann zögern Sie nicht und lassen Ihren Bußgeldbescheid am besten sofort von einem unserer speziell für Sie ausgewählten Verkehrsrechtsanwälte prüfen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, ihre Strafe zu mildern oder sogar ganz einstellen zu lassen. Bußgeldbescheid direkt hier kostenlos prüfen lassen.