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9. Oktober 2025

Drogen und Medikamente – was ist beim Autofahren erlaubt?

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Montag, 26 Februar 2018 / Veröffentlicht in Allgemein

Drogen und Medikamente – was ist beim Autofahren erlaubt?

Neulich wurde ich von der Polizei angehalten: Allgemeine Verkehrskontrolle. Der Polizeibeamte sah mich mit einem verdutzten Blick an und fragte, was das an meiner Nase sei. Kurzer Hand sah ich in den Rückspiegel und hatte bemerkt, dass dort noch etwas Weißes an meiner Nase hing. Ich antwortete ihm, dass das Mehl vom Brot backen sei. Der Polizist lachte und antwortete: „Aha, und nachher noch eine Graskur für die Verdauung? Aussteigen, wir machen jetzt ein Drogenschnelltest!“ Leider war der Test positiv und der Beamte meinte, dass ich demnächst Post von der Bußgeldstelle bekommen würde. Mit was für Konsequenzen muss ich eigentlich rechnen, wenn ich unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten Auto fahre?

Allein der Konsum von Betäubungsmitteln (BTM) ist nicht strafbar. Jedoch ist das Autofahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln strengsten verboten, da diese die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken. Dazu gehören unter anderem ein verlangsamtes Reaktionsvermögen sowie Wahrnehmungsstörungen. Wer trotzdem im Rausch Auto fährt, der muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen:

  • Wer das erste Mal erwischt wird, muss laut aktuellem Bußgeldkatalog mit 500 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zusätzlich gibt es ein einmonatiges Fahrverbot und im Einzelfall kann eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
  • Beim zweiten Mal drohen ein Bußgeld von mindestens 1000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.
  • Alle guten Dinge sind drei! Wer sich ein drittes Mal dabei erwischen lässt, dass er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen am Steuer sitzt, darf seinen Geldbeutel hier um 1500 Euro leeren, zwei Punkte auf sein Konto in Flensburg gutschreiben und sein Kraftfahrzeug drei Monate lang abstellen.Vorsicht! Auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit einschränken, weshalb Sie immer die Packungsbeilage beachten oder Ihren Arzt oder Apotheker fragen sollten. Wer ein Unfall baut und nachweislich Reste bestimmter Medikamente im Blut hatte, muss mit einer Schuldlast rechnen. Am besten ist es aber auf das Auto zu verzichten, wenn man bestimmte Medikamente oder Rauschmittel konsumiert hat. So schützen Sie nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.Ihnen wird derzeit vorgeworfen, während der Fahrt nicht fahrtüchtig gewesen zu sein? Ein passender Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, ihre Strafe zu mildern oder sogar ein Freispruch zu erwirken. Verlieren Sie am besten keine Zeit und Lassen Sie ihren Bußgeldbescheid am besten sofort und kostenlos von einem Verkehrsanwalt prüfen und gegebenenfalls Einspruch erheben, bevor Ihre Einspruchsfrist abläuft. Dieser ist spezialisiert auf Verkehrsdelikte und kennt bereits ähnliche Fälle.
Tags Alkohol, Anwalt für Verkehrsrecht, Betäubungsmittel, Bußgeld, Drogen, Drogenschnelltest, Einschränkungen am Steuer, Fahrtüchtigkeit, Fahrverbot, Medikamente, medizinisch psychologische Untersuchung, MPU, Punkte in Flensburg, Rauschmittel, Verkehrsdelikt, Verkehrskontrolle, Verkehrsrechtsanwalt

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