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9. Oktober 2025

Schlecht erkennbare Blitzerfotos – Muss ich trotzdem zahlen?

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Montag, 26 Februar 2018 / Veröffentlicht in Allgemein

Schlecht erkennbare Blitzerfotos – Muss ich trotzdem zahlen?

Neulich bin ich völlig unvorbereitet in eine Radarfalle gefahren. Wäre ich wenigstens vorgewarnt gewesen, hätte ich noch die richtige Pose einnehmen können, um meine Verärgerung den Beamten zu zeigen. Leider alles nichts geworden! Jetzt warte ich seit zwei Wochen auf den Brief der Bußgeldstelle und hoffe, dass das Blitzerfoto trotzdem etwas geworden ist. Immerhin könnte ich mir so den teuren Fotografen für meine neuen Bewerbungsfotos sparen. Heute kam der Brief von der Bußgeldstelle endlich an. Aber was ist das denn? Das Geblitzt-Foto hat eine total schlechte Qualität! Das könnte ja jeder sein! Gilt das Blitzerfoto jetzt trotzdem als Beweismittel? Egal ob Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar Führerschein weg. -Die Folgen bei eindeutiger Beweislast sind immer negativ und sorgen für Ärger.

Grundsätzlich entscheidet hier immer der Einzelfall und ist immer individuell messbar.

Zu schnell gefahren: Blitzerfoto unscharf

Wem vorgeworfen wird, zu schnell gefahren zu sein, hat hier relativ gute Chancen, einen Freispruch zu erwirken, wenn er auf dem Blitzerfoto kaum erkennbar ist. Hier macht es keinen Unterschied, ob das Gesicht des Fahrers verdeckt ist, oder er eine Sonnenbrille trägt. Entweder wird aus langer Distanz geblitzt, oder aber einfach bei schlechten Lichtverhältnissen, was die Qualität des Fotos beeinflussen kann. Gerade wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben lohnt sich hier der Einspruch. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann für Sie kostenlos prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Trotzdem sollten Sie vorsichtig sein, denn manchmal haben die Behörden noch ein Foto mit besserer Qualität von Ihnen. Dennoch entscheidet am Ende der Richter, ob Sie auf dem Foto erkennbar sind, oder nicht. Dazu muss er allerdings eine ausführliche Bildbeschreibung abgeben, dass er Sie erkennt.

Ich habe einen Bußgeldbecheid ohne Blitzerfoto erhalten.

Behörden sind nicht dazu verpflichtet ein Foto mitzuliefern, wenn Ihnen einen Verkehrsverstoß vorgeworfen wird. Dieser gilt allerdings als gültig und sollte von Ihnen nicht einfach ignoriert werden. Oftmals befindet sich in Ihrer Akte trotzdem ein Foto, welches Sie unbedingt einfordern sollten, um eine eindeutige Beweislast zu erzielen. Lassen Sie sich am besten von einem Verkehrsrechtsanwalt beraten wie Sie am gezieltesten vorgehen. Der Anwalt kann auch kostenlos für Sie prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt und kann Ihnen dann bei einer Minderung des Bußgeldes oder sogar einem Freispruch helfen.

Tags Anwalt für Verkehrsrecht, Beweismittel, Blitzer, Blitzerfoto, Blitzerfoto unscharf, Einspruch, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Radarfalle, Rechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsanwalt

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