
Jeder kennt ihn, jeder hat ihn – den Wecker! Es gibt ihn in zahlreichen Varianten, wobei die meisten heutzutage wohl ihr Smartphone neben dem Bett zu liegen haben. Und dann passiert es doch einmal: Der Wecker klingelt und klingelt und am Ende verschläft man trotzdem. Erschrocken steht man auf einmal im Bett, rennt schnell ins Badezimmer, zieht sich an, schiebt sich noch schnell ein trockenes Brötchen zwischen die Zähne und rennt zum Auto. Noch wenige Minuten bis zum Arbeitsbeginn, die Kinder müssen vielleicht auch noch zur Schule gebracht werden und man drückt aufs Gas. Und dann passiert es: Es blitzt rot und man hatte nicht mal die Chance, freundlich in die Kamera zu lächeln, weil einem noch das trockene Brötchen zwischen den Backen klemmt. Aber ab wieviel überschrittener Geschwindigkeit innerorts droht einem ein Bußgeld und ab wann muss ich meinen Führerschein abgeben? Wer mehr als 10 km/h zu schnell gefahren ist, zahlt ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wer mit 11 bis 15 km/h geblitzt worden ist zahlt 25 Euro und auch wer 16 bis 20 km/h mehr auf dem Tacho hatte, kommt mit einem blauen Auge davon und zahlt 35 Euro. Ab 21 km/h überhöhter Geschwindigkeit drohen einem ein Bußgeld von 80 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg. Eine genauere Tabelle zum Bußgeldkatalog finden sie hier. Manchmal lohnt sich aber ein Einspruch und kann sich so einer Strafe entziehen. Ob sich ein Einspruch lohnt und wie sie bei einem Bußgeldverfahren am besten vorgehen, können Sie hier schnell, einfach und mit wenigen Klicks von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht aus Ihrer Region prüfen lassen. Bußgeldbescheid jetzt prüfen lassen.